1 Ergebnis.

Das Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG am Beispiel des NPD-Verbotsverfahrens
Mit Art. 21 Abs. 2 GG besteht die Möglichkeit des Verbots politischer Parteien. Bislang sind aufgrund dieser Vorschrift zwei Parteien verboten worden: die SRP und die KPD. Die Verbotsanträge gegen die NPD scheiterten im März 2003, nachdem der Einsatz von V-Leuten bekannt geworden war. Die Einstellung des Verfahrens gegen die NPD erfolgte also aufgrund verfahrensrechtlicher Hindernisse, bevor es zur Prüfung ...

76,00 CHF